Kündigungsfux beantwortet Fragen zur Kündigung deiner Wohnung
Welche Kündigungsfrist für Mietwohnung hat ein Mieter?
Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt unabhängig von der Laufzeit des Mietvertrages 3 Monate. Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, § 573c Abs. 1 S. BGB. Ein Samstag ist als ein Werktag zu berechnen. Das bedeutet, wenn du zum 31.12. kündigen möchtest, muss dein Vermieter die Kündigung spätestens bis zum 03.10. erhalten. Die Verlängerung dieser Frist für den Mieter ist unwirksam.
Welche Kündigungsfrist für Mietwohnung hat ein Vermieter?
Die Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt ebenfalls 3 Monate und verlängert sich nach fünf Jahren und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraumes um jeweils drei Monate.
Gibt es abweichende Kündigunsfristen?
Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist, kann man kürzere Kündigungsfristen vereinbaren, § 573c Abs. 2 BGB. Möblierter Wohnraum kann mit Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden, § 573c Abs. 3 BGB.
Kann ich die Wohnung bei befristeter Vermietung kündigen?
Grundsätzlich kannst du bei befristeter Vermietung die Wohnung nicht kündigen. Das Mietverhältnis endet einfach mit Ablauf der Frist. Der Kündigungsausschluss bei einer befristeten Vermietung kann unwirksam sein, wenn die Befristung des Mietverhältnisses nicht wirksam vereinbart wurde. Die Befristung eines Mietvertrages kann nur schriftlich und für einen bestimmten gesetzlich zulässigen Befristungsgrund vereinbart werden. Ist die Befristung unwirksam, gilt das Mietverhältnis als für unbestimmte Zeit geschlossen. Dann gelten für den Mieter und Vermieter die normalen Kündigunsfristen.
Wie sind die Kündigungsfristen bei Staffelmietvereinbarung?
Bei Staffelmietvereinbarungen kann das Kündigungsrecht für maximal vier Jahre ausgeschlossen werden. Voraussetzung hierfür ist aber der Abschluss eines befristeten Mietvertrages.
Wer muss die Kündigung aussprechen?
Mietvertrag muss bei Mehrheit von Beteiligten von allen Mietern gegenüber allen Vermietern gekündigt werden. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Vertragsbestimmungen, die bei Mehrheit von Beteiligten die gegenseitige Bevollmächtigung zur Kündigung oder Entgegennahme von Kündigungen erklären ist unwirksam.
Muss man schriftlich kündigen?
Die Kündigung des Wohnraumes kann nur schriftlich erklärt werden, § 568 BGB. Schriftform bedeutet, dass die Kündigung eigenhändig unterschrieben werden muss. Der Name darf also nicht mittels eines Stempels, mit Schreibmaschine usw. eingesetzt werden. Auch eine Fotokopie, Telefax oder E-Mail reichen nicht aus.
Muss der Vermieter in der Kündigung den Kündigungsgrund angeben?
Da der Vermieter die Kündigung der Wohnung nur beim berechtigten Interesse aussprechen kann, sind die Gründe für die Kündigung im Kündigungsschreiben zwingend anzugeben. Eine Kündigung durch den Vermieter ohne Angabe von Kündigungsgründen ist unwirksam.
Ist die Kündigung durch Betreuer wirksam?
Kündigung des Wohnraumes durch den Betreuer bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Ohne Genehmigung des Gerichtes ist die Kündigung unwirksam.
Kann ich die Wohnung bei einem Todesfall kündigen?
Wenn der Mieter die Wohnung alleine bewohnt, geht das Mietverhältnis bei seinem Tod automatisch auf die Erben über. Die Erben, aber auch der Vermieter, haben dann das Recht das Mietverhältnis innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Todesfalles mit gesetzlicher Frist (für den Mieter immer 3 Monate) zu kündigen. Haben die Wohnung mehrere Personen gemietet, so besteht das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit dem überlebenden Mieter fort. Ist nur ein Ehepartner Mieter, so geht das Mietverhältnis kraft Gesetzes auf den überlebenden Ehegatten über.
Habe ich bei Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Dem Mieter steht im Falle einer Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Recht besteht unabhängig davon, ob die Mieterhöhung berechtigt war. Die Frist zur Kündigung läuft nach der Überlegungsfrist ab. Das Mietverhältnis kann dann zum Ablauf des vierten Monats nach dem Zugang der Mieterhöhung gekündigt werden. Ist das Mieterhöhungsverlangen am 04.04. zugegangen, muss die Kündigung bis zum 30.06. erklärt werden. Das Mietverhältnis endet dann am 30.08.
Wird die Kündigung bei Zahlung der Rückstände unwirksam?
Der Mieter muss beachten, dass nicht jede Kündigung durch Zahlung der Rückstände beseitigt werden kann. Das Gesetz regelt, dass die fristlose Kündigung unwirksam wird, wenn der Mieter spätestens 2 Monate nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruches (Zustellung der Räumungsklage an den Mieter) die fälligen Mietzahlungen ausgleicht. Beachten muss man aber, dass die Zahlung nur die fristlose, nicht aber die ordentliche Kündigung beseitigt. Hast du bislang immer unregelmäßig Miete gezahlt und Abmahnungen erhalten, bleibt die ordentliche Kündigung bestehen.
Hast du andere Fragen zum Mietrecht, besuche uns unter mietrecht-anwalt-bonn.de und vereinbare einen individuellen Beratungstermin.