Bei Kündigung der Mietwohnung schnell schlau werden!

Hier erhältst du eine kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt innerhalb von 24h und kannst einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt direkt beauftragen!*

Hier geht es los! Kündigung der Mietwohnung oder schon Räumungsklage vom Vermieter erhalten?

*Bitte beachte, dass die Einschätzung innerhalb von 24h nur erfolgen kann, wenn du deine Unterlagen vollständig eingereicht hast. Bei Anfragen, die uns über das Wochenende und Feiertage erreichen, kann die Bearbeitungszeit entsprechend länger ausfallen.

So einfach geht’s:

Icon - Harzt4 Bescheid und Vollmacht hochladen

Kündigung oder Räumungsklage hochladen

Icon - kostenlose Prüfung Ihres Bescheides vom Anwalt

Kostenlose Prüfung der Kündigung oder Räumungsklage

Icon - kostenlose Durchsetzung Ihrer Forderung vom Anwalt

Schutz gegen Kündigung oder Räumungsklage vom Anwalt

Wir sind zugelassene Rechtsanwälte und Gründer von KündigungsFux.

KündigungsFux ist eine Legal Tech Plattform, auf der die Mieter einer Wohnung bei Kündigung des Mietvertrages eine kostenlose Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung oder des Räumungsanspruches von einem auf Wohnraummietrecht spezialisierten Rechtsanwalt durchführen lassen können. Im Anschluss an die Prüfung erhältst du eine kostenlose Einschätzung. Ist die Kündigung der Wohnung nicht wirksam erklärt worden, kannst du uns im Anschluss mit der Vertretung deiner Interessen beauftragen. Wir erklären dir dabei welche Kosten auf dich zukommen oder ob die Kosten im Rahmen der Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe übernommen werden können.

Viele Kündigungen des Wohnraumes sind unwirksam. Entweder erfüllen Sie nicht die formellen Anforderungen an eine Kündigung oder der Kündigungsgrund besteht nicht. Der Mieter muss sich nicht mit einer unwirksamen Kündigung abfinden und sollte sich wehren. Sind wir Robin Hood? Jain! Durch die Digitalisierung unserer Prozesse können wir unseren Mandanten eine kostenlose Prüfung anbieten. Ganz schön schlau, der KündigungsFux. Unser Team besteht aus ambitionierten Rechtsanwälten, die ihrer Arbeit mit viel Leidenschaft und Einsatz nachgehen. Willst du mehr über uns und unsere Leistungen erfahren, besuche uns unter www.mietrecht-anwalt-bonn.de oder folge uns auf Facebook und Instagram

Kündigungsfux beantwortet Fragen zur Kündigung deiner Wohnung

Welche Kündigungsfrist für Mietwohnung hat ein Mieter?

Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt unabhängig von der Laufzeit des Mietvertrages 3 Monate. Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, § 573c Abs. 1 S. BGB. Ein Samstag ist als ein Werktag zu berechnen. Das bedeutet, wenn du zum 31.12. kündigen möchtest, muss dein Vermieter die Kündigung spätestens bis zum 03.10. erhalten. Die Verlängerung dieser Frist für den Mieter ist unwirksam.

Welche Kündigungsfrist für Mietwohnung hat ein Vermieter?

Die Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt ebenfalls 3 Monate und verlängert sich nach fünf Jahren und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraumes um jeweils drei Monate.

Gibt es abweichende Kündigunsfristen?

Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist, kann man kürzere Kündigungsfristen vereinbaren, § 573c Abs. 2 BGB. Möblierter Wohnraum kann mit Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden, § 573c Abs. 3 BGB.

Kann ich die Wohnung bei befristeter Vermietung kündigen?

Grundsätzlich kannst du bei befristeter Vermietung die Wohnung nicht kündigen. Das Mietverhältnis endet einfach mit Ablauf der Frist. Der Kündigungsausschluss bei einer befristeten Vermietung kann unwirksam sein, wenn die Befristung des Mietverhältnisses nicht wirksam vereinbart wurde. Die Befristung eines Mietvertrages kann nur schriftlich und für einen bestimmten gesetzlich zulässigen Befristungsgrund vereinbart werden. Ist die Befristung unwirksam, gilt das Mietverhältnis als für unbestimmte Zeit geschlossen. Dann gelten für den Mieter und Vermieter die normalen Kündigunsfristen.

Wie sind die Kündigungsfristen bei Staffelmietvereinbarung?

Bei Staffelmietvereinbarungen kann das Kündigungsrecht für maximal vier Jahre ausgeschlossen werden. Voraussetzung hierfür ist aber der Abschluss eines befristeten Mietvertrages.

Wer muss die Kündigung aussprechen?

Mietvertrag muss bei Mehrheit von Beteiligten von allen Mietern gegenüber allen Vermietern gekündigt werden. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Vertragsbestimmungen, die bei Mehrheit von Beteiligten die gegenseitige Bevollmächtigung zur Kündigung oder Entgegennahme von Kündigungen erklären ist unwirksam.

Muss man schriftlich kündigen?

Die Kündigung des Wohnraumes kann nur schriftlich erklärt werden, § 568 BGB. Schriftform bedeutet, dass die Kündigung eigenhändig unterschrieben werden muss. Der Name darf also nicht mittels eines Stempels, mit Schreibmaschine usw. eingesetzt werden. Auch eine Fotokopie, Telefax oder E-Mail reichen nicht aus.

Muss der Vermieter in der Kündigung den Kündigungsgrund angeben?

Da der Vermieter die Kündigung der Wohnung nur beim berechtigten Interesse aussprechen kann, sind die Gründe für die Kündigung im Kündigungsschreiben zwingend anzugeben. Eine Kündigung durch den Vermieter ohne Angabe von Kündigungsgründen ist unwirksam.

Ist die Kündigung durch Betreuer wirksam?

Kündigung des Wohnraumes durch den Betreuer bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Ohne Genehmigung des Gerichtes ist die Kündigung unwirksam.

Kann ich die Wohnung bei einem Todesfall kündigen?

Wenn der Mieter die Wohnung alleine bewohnt, geht das Mietverhältnis bei seinem Tod automatisch auf die Erben über. Die Erben, aber auch der Vermieter, haben dann das Recht das Mietverhältnis innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Todesfalles mit gesetzlicher Frist (für den Mieter immer 3 Monate) zu kündigen. Haben die Wohnung mehrere Personen gemietet, so besteht das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit dem überlebenden Mieter fort. Ist nur ein Ehepartner Mieter, so geht das Mietverhältnis kraft Gesetzes auf den überlebenden Ehegatten über.

Habe ich bei Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht?

Dem Mieter steht im Falle einer Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Recht besteht unabhängig davon, ob die Mieterhöhung berechtigt war. Die Frist zur Kündigung läuft nach der Überlegungsfrist ab. Das Mietverhältnis kann dann zum Ablauf des vierten Monats nach dem Zugang der Mieterhöhung gekündigt werden. Ist das Mieterhöhungsverlangen am 04.04. zugegangen, muss die Kündigung bis zum 30.06. erklärt werden. Das Mietverhältnis endet dann am 30.08.

Wird die Kündigung bei Zahlung der Rückstände unwirksam?

Der Mieter muss beachten, dass nicht jede Kündigung durch Zahlung der Rückstände beseitigt werden kann. Das Gesetz regelt, dass die fristlose Kündigung unwirksam wird, wenn der Mieter spätestens 2 Monate nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruches (Zustellung der Räumungsklage an den Mieter) die fälligen Mietzahlungen ausgleicht. Beachten muss man aber, dass die Zahlung nur die fristlose, nicht aber die ordentliche Kündigung beseitigt. Hast du bislang immer unregelmäßig Miete gezahlt und Abmahnungen erhalten, bleibt die ordentliche Kündigung bestehen.

Hast du andere Fragen zum Mietrecht, besuche uns unter mietrecht-anwalt-bonn.de und vereinbare einen individuellen Beratungstermin.